Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, und setzt damit Beschränkungen in Endbenutzer-Lizenzverträgen (EULAs) außer Kraft. Diese Entscheidung, die aus einem Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle hervorgegangen ist, legt den Grundsatz der Erschöpfung der Vertriebsrechte fest. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, erlischt das Verbreitungsrecht und ein Weiterverkauf ist möglich.
Dies betrifft große Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games. Der ursprüngliche Käufer kann die Spiellizenz verkaufen, sodass ein neuer Käufer sie vom Herausgeber herunterladen kann. Das Urteil stellt klar, dass der ursprüngliche Eigentümer seine Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen muss, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Die praktische Umsetzung wirft jedoch Fragen zu Übertragungsmechanismen und dem Fehlen eines formalisierten Wiederverkaufsmarktplatzes auf.
Das Gericht betonte, dass das Verbreitungsrecht zwar erschöpft sei, das Vervielfältigungsrecht jedoch bestehen bleibe. Eine Vervielfältigung für den vom rechtmäßigen Nutzer vorgesehenen Zweck ist jedoch gestattet. Daher kann der Neukäufer das Spiel herunterladen, da es sich dabei um eine für die Nutzung notwendige Vervielfältigung handelt. Entscheidend ist, dass sich das Urteil nicht auf Sicherungskopien erstreckt; diese bleiben nicht übertragbar.
Diese bahnbrechende Entscheidung stellt die Branchenpraktiken in Frage und könnte den Markt für den Wiederverkauf digitaler Spiele in der EU neu gestalten. Während Verbraucher das Recht zum Weiterverkauf erhalten, mangelt es dem Prozess an Klarheit und etablierter Infrastruktur, was Raum für zukünftige Entwicklungen und potenzielle rechtliche Herausforderungen lässt. Die Unmöglichkeit, Sicherungskopien weiterzuverkaufen, schränkt den Anwendungsbereich des Urteils zusätzlich ein. Das Urteil basiert auf dem Grundsatz, dass der Erstverkauf die Vertriebsrechte erschöpft und spätere Übertragungen trotz EULA-Beschränkungen ermöglicht. Das Urteil stellt außerdem klar, dass es dem ursprünglichen Eigentümer untersagt ist, die Software nach dem Weiterverkauf weiter zu nutzen, wodurch eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Parteien verhindert wird.